Veranstaltungskalender

 
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Wednesday, 18 March 2026
9:00 - 12:15 
Brandschutzhelfer*in
Seminar
Der Kurs findet bei der Werkfeuerwehr des Karlsruher Instituts für
Technologie - Campus Nord statt.

Eine organisatorische Voraussetzung für vorsorgende Brandverhütung und
schnelle Brandbekämpfung sind u. a. gut ausgebildete und informierte
Brandschutzhelfer*innen vor Ort.
Der Kurs vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse zur
Verhütung und Bekämpfung von Bränden.
 
Der Kurs wendet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen
Tätigkeit eine Ausbildung zum zur/m Brandschutzhelfer*in  benötigen oder
ihre Kenntnisse erweitern möchten.Er eignet sich auch für die jährliche
Auffrischung der Qualifikation von Brandschutzbeauftragten.
Die Inhalte orientieren sich an der DGUV Information 205-023 und
vermitteln praxisnah das notwendige Fachwissen sowie die Fähigkeiten,
die für die Rolle des Brandschutzhelfers erforderlich sind.
 

Thursday, 19 March 2026
 
Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Werkstätten
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)

Die Veranstaltung wird für alle Mitarbeitenden aus den Werkstattbereichen und deren Vorgesetzte durchgeführt.
 
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Beschäftigten und die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Personen über das Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zu unterweisen.
 

 
Führen des Strahlenpasses
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt

Seit dem 1. Juli 2020 ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach §174 der Strahlenschutzverordnung (AVV Strahlenpass) in Kraft. Aus ihr resultieren zahlreiche Veränderungen hinsichtlich der Form und des Inhalts des neuen Strahlenpasses. Strahlenpässe nach dem Muster der Anlage 1 der AVV Strahlenpass vom 20. Juli 2004 können zwar ab dem 01. Oktober 2020 nicht weiter registriert werden, aber die alten Pässe behalten Ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Daher sind bis 2025 zwei unterschiedliche Strahlenpassversionen im Umlauf.

Im Rahmen des Kurses soll durch praktisches Bearbeiten und ausführliches Besprechen einer Vielzahl unterschiedlicher Fallbeispiele ein umfangreiches Repertoire an Hilfestellungen angeboten werden, wodurch sich das Führen des "alten" und "neuen" Strahlenpasses künftig sehr viel schneller und einfacher gestalten lässt.

 
Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit (online)
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)

Bundesweit anerkannter Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GenTSV
 
Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit müssen gemäß § 28 und § 30 der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) die für ihre Aufgaben erforderliche Sachkunde besitzen. Diese umfasst unter anderem den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung.
Der 2-tägige Kurs wendet sich an künftige Projektleitungen und Beauftragte für die Biologische Sicherheit, die im Rahmen gentechnischer Arbeiten zu bestellen sind. Die Fortbildungsveranstaltung ist im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GenTSV vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt.
 
Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes erhalten einen Preisnachlass von 50 Prozent.

Tuesday, 24 March 2026
 
Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Gemische nach CLP (online oder in Präsenz)
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)

Der 2- tägige Kurs behandelt die Grundlagen für die chemikalienrechtliche Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Produkte nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO). Durch die regelmäßigen Änderungsverordnung der CLP-VO gibt es immer wieder Anpassungen wie neue Gefahrenklassen und Kategorien oder neue Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung, die im Betrieb umgesetzt werden müssen. Anhand zahlreicher praktischer Beispiele werden die gesetzlichen Vorgaben veranschaulicht.

 
Fachkunde für die Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern (online oder in Präsenz)
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)

Firmen, die gefährliche Stoffe und Gemische herstellen, vertreiben oder importieren sind verpflichtet, eine fachkundige Person ("sachkundige″ Person nach REACH) mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zu beauftragen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe benötigen sie entsprechende Kenntnisse der aktuellen rechtlichen, technischen, chemisch-physikalischen und toxikologischen Grundlagen. Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt die erforderlichen Kanntnisse und gibt Ihnen zahlreiche Hilfestellungen für die Erstellung Ihrer individuellen Sicherheitsdatenblätter.
 
Angesprochen sind Unternehmen, die gefährliche Stoffe und Gemische einstufen und kennzeichnen müssen, Fachkräfte für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Sicherheitsfachkräfte, Produktsicherheitsverantwortliche und sogenannte "Gefahrstoffbeauftragte".

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