Veranstaltungskalender

 
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Dienstag, 10. November 2026
 
Fortbildung für Abfallbeauftragte (online oder in Präsenz)
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)

Betriebsbeauftragte für Abfall müssen fachkundig sein und regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Der Kurs 2- tätige Kurs behandelt rechtliche und technische Neuerungen sowie Fallbeispiele aus der Rechtsprechung und aus der täglichen Praxis der Beauftragten.
 

 
Verkürzter Grundlehrgang Beförderung radioaktiver Stoffe
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)

Personen, die für den Transport radioaktiver Gefahrgüter verantwortlich sind, müssen Fachkenntnisse nachweisen und diese in regelmäßigen Abständen aktualisieren und vertiefen.
 
Folgende Themen werden behandelt:
 
Voraussetzungen und Anforderungen für den Transport radioaktiver Stoffe nach Atomrecht, Strahlenschutzrecht und Verkehrsrecht Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Pflichten, Haftung der beauftragten Personen Die Klasse 7: Atomrechtliche Grundlagen, Klasse 7 ADR, Transportgenehmigung, Klassifizierung radioaktiver Güter, Freistellungen und Begrenzungen Der Transport radioaktiver Stoffe: Verpackung, Verladen, Behältertypen und Versandstücke, Kennzeichnung, Begleitpapiere, besondere Transportanforderungen und -prüfungen, Dokumentation Anforderungen an das Beförderungsmittel und die Beförderung Fallbeispiele und praktische Übungen.  
Der 2-tägige Kurs dient der Schulung von Personen, die für die Vorbereitung und Durchführung von Transporten radioaktiver Materialien verantwortlich sind und vermittelt entsprechende Fachkenntnisse nach Kapitel 1.3 bzw. 1.7.2.5 ADR. 

Mittwoch, 11. November 2026
 
Fachkunde Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe nach SEWD-RL SisoraSt
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)

Der Anwendung radioaktiver Stoffe kommt auf vielen Gebieten – z.B. in der Medizin, Industrie und Forschung – eine wichtige Rolle zu. Die von radioaktiven Stoffen ausgehende ionisierende Strahlung kann sich - infolge von Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter (SEWD) – schädlich auf Mensch und Umwelt auswirken.

Deswegen müssen beim Umgang mit sowie der Beförderung von radioaktiven Stoffen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Im Februar 2020 wurden diese in der „Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und/oder bei der Beförderung von sonstigen radioaktive Stoffen" (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe – SEWD-RL) festgelegt. Seit dem 1. Januar 2021 ist diese Richtlinie von den zuständigen Aufsichtsbehörden bei Genehmigungen jeglicher Art (neu, geändert, bestehend) anzuwenden.

Gemäß SEWD RL muss der Genehmigungsinhaber für den Umgang mit oder die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen mindestens eine Person innerhalb seines Verantwortungsbereiches mit Sicherungsaufgaben betrauen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird die Fachkunde im Strahlenschutz für die Sicherung von sonstigen radioaktiven Stoffen (Modul SI) benötigt. Sie kann durch die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses erworben werden.

 
Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Werkstätten
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)

Die Veranstaltung wird für alle Mitarbeitenden aus den Werkstattbereichen und deren Vorgesetzte durchgeführt.
 
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Beschäftigten und die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Personen über das Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zu unterweisen.
 

Donnerstag, 12. November 2026
 
Praxis der Abfallentsorgung
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)

Dieser Kurs bietet Ihnen das notwendige Wissen, um die Organisation und Durchführung der Abfallentsorgung in Ihrem Unternehmen effizient umzusetzen. Dabei geht es nicht nur um die rechtlichen Vorschriften im Abfallmanagement, sondern auch um die zusätzlichen Anforderungen aus dem Chemikalien- und Gefahrgutrecht. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Umsetzung in die Praxis. Zahlreiche Beispiele – gerne auch aus dem Kreis der Teilnehmenden - vermitteln Ihnen praxisnahes Wissen und veranschaulichen die rechtlichen und betrieblichen Anforderungen.
 

 
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Büro und Verwaltungsbereich
Seminar
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)

Unterweisung
 
Sowohl nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes als auch nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 haben Arbeitgeber oder Vorgesetzte, denen Arbeitgeberpflichten übertragen wurden, die Pflicht, Beschäftigte ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Sie muss erforderlichenfalls wiederholt, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

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