Führen des Strahlenpasses (ST172)

Seit dem 1. Juli 2020 ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach §174 der Strahlenschutzverordnung (AVV Strahlenpass) in Kraft. Aus ihr resultieren zahlreiche Veränderungen hinsichtlich der Form und des Inhalts des neuen Strahlenpasses. Strahlenpässe nach dem Muster der Anlage 1 der AVV Strahlenpass vom 20. Juli 2004 können zwar ab dem 01. Oktober 2020 nicht weiter registriert werden, aber die alten Pässe behalten Ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Daher sind bis 2025 zwei unterschiedliche Strahlenpassversionen im Umlauf.
Im Rahmen des Kurses soll durch praktisches Bearbeiten und ausführliches Besprechen einer Vielzahl unterschiedlicher Fallbeispiele ein umfangreiches Repertoire an Hilfestellungen angeboten werden, wodurch sich das Führen des "alten" und "neuen" Strahlenpasses künftig sehr viel schneller und einfacher gestalten lässt.

Folgende Themen werden behandelt:

  • Dosisgrößen und Risikobetrachtung
  • Der Strahlenpass im Strahlenschutzrecht
  • Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Strahlenpass, was ist neu?
  • Registrierung, Vordosisermittlung und Änderungen im neuen Strahlenpasses
  • Korrektes Führen beider Strahlenpassversionen bei geplanten und bestehenden Expositionssituationen
  • Inkorporation und ihre Überwachung
  • Pflichten und Vorgehensweisen bei Überschreitungen von Dosisgrenzwerten.

Der Kurs dient einem reinen Kenntniserwerb und führt daher im Unterschied zum Fachkundekurs für die Beschäftigung nach §25 des Strahlenschutzgesetzes (ST171) nicht zum Erwerb einer Fachkunde im Strahlenschutz.

Dauer / Duration: 1 Tag

Fachliche Fragen / Specific questions: Dr. Thomas Rabung

Administration, Beratung / Administration/Advice: Frau Cathrin Risser

Gebühr (aktuelles Jahr) / Fee (current year):
Interner Preis: 430,00 EUR
Externer Preis: 430,00 EUR

Termine / Dates

  • 19.03.2026
  • 25.11.2026
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