Strahlenschutz in Forschung und Technik
Ionisierende Strahlung können wir weder sehen, hören, riechen noch tasten. Folglich bedarf ihre sichere Handhabung fundierter, sowohl theoretischer als auch praktischer Kenntnisse des Strahlenschutzes. Sehr gerne vermitteln wir Ihnen diese im Rahmen unserer Kursveranstaltungen zum Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen, der richtigen Auswahl von Messgeräten und Messverfahren, dem Transport radioaktiver Stoffe, der Behandlung radioaktiver Reststoffe und Abfälle sowie zum Führen des neuen Strahlenpasses.
Kurse zum Erwerb einer Fachkunde im Strahlenschutz (Technik) nach Strahlenschutzverordnung:
Voraussetzung einer Bestellung zur / zum Strahlenschutzbeauftragten ist der Erwerb einer Fachkunde im Strahlenschutz. Neben einer geeigneten Ausbildung sowie praktischer Erfahrung, bedarf es hierfür auch der erfolgreichen Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen. Entsprechend der Einteilung der Verantwortungsbereiche in verschiedene Fachkundegruppen, decken unsere Strahlenschutzkurse nahezu das komplette Spektrum an Tätigkeiten nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) auf dem technischen Sektor ab.
Kurse zur Aktualisierung einer Fachkunde im Strahlenschutz (Technik) nach Strahlenschutzverordnung:
In Anwendung des deutschen Strahlenschutzrechts besteht eine einmal erworbene Fachkunde im Strahlenschutz nicht unbefristet fort, sondern bedarf vielmehr alle fünf Jahre einer entsprechenden Aktualisierung. Gleiches gilt auch für Personen, die über Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen. Im ungünstigsten Falle könnte das Versäumen einer gesetzlich vorgeschriebenen Aktualisierung den vollständigen Neuerwerb der jeweiligen Fachkunde nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden, bieten wir Ihnen entsprechende Veranstaltungen zum Erhalt Ihrer Fachkunde hinsichtlich des genehmigungsbedürftigen Umgangs mit radioaktiven Stoffen, ihrem Transport, der Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25 StrlSchG) sowie für Tätigkeiten der zerstörungsfreien Prüfung und an Beschleunigern an.
Kenntniskurse
Kurstitel | Modul(e) | Inhalte | Fachkundegruppen | Kurs-ID | |
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Einführung in den Strahlenschutz | Erwerb von theoretischen und praktischen Kenntnissen hinsichtlich des sicheren Umgangs mit Radioaktivität und ionisierender Strahlung | ST010 | zur Anmeldung | ||
Einführung in den praxisorientierten Umgang mit Strahlenschutzmessgeräten | Erwerb praktischer Grundlagen zur Bestimmung typischer Strahlenschutzmessgrößen wie Aktivitäten, Kontaminationen, Dosen und Dosisleistungen | ST020 | zur Anmeldung | ||
Der Wischtest in der Strahlenschutzpraxis | Erwerb von Kenntnissen zur richtigen Entnahme und Auswertung von Wischtestproben sowie zur Einschätzung und Beurteilung der erhaltenen Messergebnisse | SA260 | zur Anmeldung | ||
Strahlenschutzpraxis für Einsatzkräfte | Der A-Einsatz in der Praxis; Grundlegende Kenntnisse zu Radioaktivität, Strahlenmesstechnik und dem Schutz von Mensch und Umwelt für Einsatzkräfte | ST030 | zur Anmeldung | ||
Führen des Strahlenpasses | Erwerb von theoretischen und praktischen Kenntnissen zum sicheren und einfacheren Führen des neuen Strahlenpasses | ST172 | zur Anmeldung | ||
Grundlehrgang zur Beförderung radioaktiver Stoffe (Gefahrguttransporte der Klasse 7) | Erwerb von Kenntnissen nach Kapitel 1.3 und Unterabschnitt 1.7.2.5 ADR sowie § 4 des Atomgesetzes (AtG) bzw. den §§ 27 - 30 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG). | ST510 | zur Anmeldung | ||
Auffrischung der Kenntnisse nach Kapitel 1.3 und Unterabschnitt 1.7.2.5 ADR sowie § 4 des Atomgesetzes (AtG) bzw. den §§ 27 - 30 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG). Keine Aktualisierung der Fachkunde
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ST511 | zur Anmeldung | |||
Radioaktive Reststoffe und Abfälle | Erwerb von Kenntnissen zum ordnungsgemäßen und sicheren Umgang mit radioaktiven Reststoffen und Abfällen | ST550 | zur Anmeldung |
Kurse zum Erwerb einer Fachkunde im Strahlenschutz (Technik) nach StrlSchV
Kurstitel | Modul(e) | Inhalte | Fachkundegruppen | Kurs-ID | |
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Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen | |||||
Fachkunde im Strahlenschutz für den Betrieb von Geräten mit eingebauten radioaktiven Strahlern | GG | Erwerb der Fachkunde für die Lagerung und bestimmungsgemäße Verwendung von Vorrichtungen, die fest eingebaute umschlossene radioaktive Stoffe mit Aktivitäten in einer Vorrichtung bis zum 106-fachen der in der StrlSchV festgelegten Freigrenzen enthalten sowie für den anzeigebedürftigen Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1 und S6.1 | ST130 | zur Anmeldung |
Grundmodul zum Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen | GH (GG) | Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 106-fachen der Freigrenze nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2 und S6.1 | ST113 | zur Anmeldung |
Fachkunde im Strahlenschutz für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen erhöhter Aktivitäten | GH (GG) + UH | Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten über dem 106-fachen der Freigrenze nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3 und S6.1 | ST115 | zur Anmeldung |
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen und Kritikalität | |||||
Grundkurs im Strahlenschutz zum Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit radioaktiven Stoffen | GH (GG) + OG (FA) | Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, deren Aktivitäten bis zum 106-fachen sowie mit offenen radioaktiven Stoffen, deren Aktivitäten bis zum 105-fachen der Freigrenze der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV reichen | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S4.1, S5 und S6.1 | ST110 | zur Anmeldung |
Ausführlicher Grundkurs im Strahlenschutz zum Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit radioaktiven Stoffen | GH (GG) + OG (FA) | Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, deren Aktivitäten bis zum 106-fachen sowie mit offenen radioaktiven Stoffen, deren Aktivitäten bis zum 105-fachen der Freigrenze der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV reichen | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S4.1, S5 und S6.1 | ST120 | zur Anmeldung |
Radioisotopengrundkurs - Uneingeschränkte Fachkunde im Strahlenschutz für den Umgang mit radioaktiven Stoffen | GH (GG) + OH (OG, UH, FA) + K | Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, deren Aktivitäten über dem 106-fachen sowie mit offenen radioaktiven Stoffen, deren Aktivitäten über dem 105-fachen der Freigrenze der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV liegen | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S4.1, S4.2, 4.3, S5 und S6.1 | SA211 | zur Anmeldung |
Radioisotopenkurs | GH (GG) + OH (OG, UH, FA) + K | Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, deren Aktivitäten über dem 106-fachen sowie mit offenen radioaktiven Stoffen, deren Aktivitäten über dem 105-fachen der Freigrenze der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV liegen | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S4.1, S4.2, S4.3, S5 und S6.1 | SA210 | zur Anmeldung |
Aufbaukurs für das Modul Kritikalität (K) | K | Erwerb der Kenntnisse für das Aufbaumodul: "Kritikalität" der Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung (Voraussetzung: Module GH + OH) | in Verbindung mit den Modulen GH + OH: S4.3 | SA213 | zur Anmeldung |
Strahlenschutz für Feuerwehrkräfte zum Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen | GH(GG) + OG(FA) | Erwerb der Fachkunde für die erweiterte Ausbildung im A-Einsatz gemäß vfdb-Empfehlung | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S4.1, S5 und S6.1 | ST111 | zur Anmeldung |
Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen | |||||
Fachkunde im Strahlenschutz für die Beschäftigung nach § 25 des Strahlenschutzgesetzes | GG + FA | Erwerb der Fachkunde zur Überwachung des in fremden Anlagen oder Einrichtungen unter beruflicher (Strahlen-)Exposition tätigen Personals | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S5 und S6.1 | ST171 | zur Anmeldung |
Tätigkeiten an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (Beschleuniger) | |||||
Aufbaukurs Servicetätigkeiten | BG | Erwerb der Fachkunde für den bestimmungsgemäßen, genehmigungsbedürftigen Betrieb sowie die geschäftsmäßige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Genehmigung zur Errichtung bedürfen (Voraussetzung: Modul GH, bzw. die Modulkombination GH + OG) |
in Verbindung mit dem Modul GH: S6.2, in Verbindung mit den Modulen GH + OG: S6.3 |
ST160 | zur Anmeldung |
Aufbaukurs Betrieb und Errichtung | BH (BG) | Erwerb der Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die einer Genehmigung zur Errichtung bedürfen (Voraussetzung: Modulkombination GH + OH) | in Verbindung mit den Modulen GH + OH: S6.2, S6.3, S6.4 | ST161 | zur Anmeldung |
Komplettkurs Servicetätigkeiten | GH (GG) + OG (FA) + BG | Erwerb der Fachkunde für den bestimmungsgemäßen, genehmigungsbedürftigen Betrieb sowie die geschäftsmäßige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die keiner Genehmigung zur Errichtung bedürfen | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S4.1, S5, S6.1, S6.2, S6.3 | ST162 | zur Anmeldung |
Komplettkurs Betrieb und Errichtung | GH (GG) + OH (OG, UH, FA) + BH (BG) | Erwerb der Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die einer Genehmigung zur Errichtung bedürfen | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S4.1, S4.2, S5, S6.1, S6.2, S6.3, S6.4 | ST163 | zur Anmeldung |
Strahlenschutz hinsichtlich der zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) | |||||
Fachkunde im Strahlenschutz für die zerstörungsfreie Prüfung (Prüfer vor Ort) | GG + TRG sowie RG (RM, L) + Z2 (Z1) | Erwerb der Fachkunde für Personen, die im Bereich der zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) sowohl mit radioaktiven Stoffen (Gammaarbeitsgeräte) als auch mit Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern als Prüfer vor Ort tätig werden sollen. | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S3.1 und S6.1 sowie R1.2, R1.3, R2.2, R3, R4 und R5.2 | SR181 | zur Anmeldung |
Genehmigungspflichtige Beförderung radioaktiver Stoffe | |||||
Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde für die Beförderung radioaktiver Stoffe | GG + BF | Erwerb der Fachkunde für die genehmigungspflichtige Beförderung radioaktiver Stoffe | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S6.1 und S8 | ST530 | zur Anmeldung |
Aufbaukurs zum Erwerb der Fachkunde für die Beförderung radioaktiver Stoffe | BF | Erwerb der Fachkunde für die genehmigungspflichtige Beförderung radioaktiver Stoffe (Voraussetzung: Modul GG) | in Verbindung mit dem Modul GG: S8 | ST531 | zur Anmeldung |
Tätigkeiten an Arbeitsplätzen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (NORM) und die Sanierung von radioaktiven Altlasten | |||||
Erwerb des Modul NG der Fachkundegruppe S9.1 "NORM und Altlasten: Geringes Anforderungsniveau" | ST911 | zur Anmeldung | |||
Erwerb der Fachkundegruppe S9.2 „NORM und Altlasten: Erhöhtes Anforderungsniveau" | GH (GG) + OG (FA) + NH (NG) | Erwerb der Fachkunde für die Beratung und Durchführung von Sachverständigenprüfungen im Zusammenhang mit überwachungsbedürftigen Rückständen, Arbeitsplätzen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (NORM) oder Altlasten | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S4.1, S5, S6.1, S9.1 und S9.2 | ST920 | zur Anmeldung |
Erwerb des Moduls NH der Fachkundegruppe S9.2 „NORM und Altlasten: Erhöhtes Anforderungsniveau" | NH (NG) | Erwerb der Fachkunde für die Beratung und Durchführung von Sachverständigenprüfungen im Zusammenhang mit überwachungsbedürftigen Rückständen, Arbeitsplätzen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (NORM) oder Altlasten (Voraussetzung: Modulkombination GH + OG) | In Verbindung mit den Modulen GH + OG: S9.1 und S9.2 | ST922 | zur Anmeldung |
Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe | |||||
Erwerb der Fachkunde für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person nach SEWD-Richtlinie "Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe" |
SI |
Erwerb der Fachkunde für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person nach SEWD-Richtlinie "Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe (Modul SI)
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ST600 | zur Anmeldung |
Kurse zur Aktualisierung einer Fachkunde im Strahlenschutz (Technik) nach StrlSchV
Kurstitel | Modul(e) | Inhalte | Fachkundegruppen | Kurs-ID | |
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Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit eingebauten oder umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie die genehmigungspflichtige Beförderung radioaktiver Stoffe | AR + AU (ABF) | Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit eingebauten oder umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für die genehmigungspflichtige Beförderung radioaktiver Stoffe | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S6.1 und S8 | ST103 | zur Anmeldung |
Aktualisierung der Fachkunde nach § 48 StrlSchV | AR + AU (ABF) + AO (AFA) + AB | Aktualisierung der Fachkunde für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie für Tätigkeiten an Beschleunigern | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1, S6.2, S6.3, S6.4 und S8 | ST101 | zur Anmeldung |
Aktualisierung der Fachkunde nach § 25 StrlSchG | AR + AU (ABF) + AFA | Aktualisierung der Fachkunde zur Überwachung des in fremden Anlagen oder Einrichtungen unter beruflicher (Strahlen-)Exposition tätigen Personals | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S5, S6.1 und S8 | ST102 | zur Anmeldung |
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für die zerstörungsfreie Prüfung | AR + AU (ABF) sowie ARG + ARA | Aktualisierung der Fachkunde für Strahlenschutzbeauftragte, die für die Leitung des gesamten Umgangs verantwortlich sind, wie auch für Strahlenschutzbeauftragte, die als Prüfer vor Ort tätig werden. | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S6.1 und S8 sowie R1.1, R1.2 | SR104 | zur Anmeldung |
Aktualisierung der Fachkunde für Führungskräfte der Feuerwehr | AR + AU (ABF) + AO (AFA) | Aktualisierung der Fachkunde für Führungskräfte der Feuerwehr hinsichtlich des Umgangs mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen | S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5 und S8 | ST112 | zur Anmeldung |